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   VG Minden, 05.12.2007 - 7 K 968/07   

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VG Minden, 05.12.2007 - 7 K 968/07 (https://dejure.org/2007,56569)
VG Minden, Entscheidung vom 05.12.2007 - 7 K 968/07 (https://dejure.org/2007,56569)
VG Minden, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 7 K 968/07 (https://dejure.org/2007,56569)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Minden, 03.05.2007 - 7 K 1581/06
    Auszug aus VG Minden, 05.12.2007 - 7 K 968/07
    Soweit es um den nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Beklagen vom 07.02.2006 ging, hat die Kammer dem Begehren des Klägers mit rechtskräftigem Urteil vom 03.05.2007 - 7 K 1581/06 - teilweise stattgegeben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Gerichtsakten zu den Verfahren 7 K 1581/06 und 7 K 966/07 und des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten.

    Die Kammer hat insoweit bereits in ihrem Urteil vom 03.05.2007 - 7 K 1581/06 - ausgeführt:.

    Nach der insoweit eindeutigen Erklärung des Vertreters des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 03.05.2007 im Verfahren 7 K 1581/06 lagen die umstrittenen Unterlagen sämtlichst - aus dem Sitzungsprotokoll selbst geht das allerdings nicht in vollem Umfange hervor - für die Anwesenden, insbesondere für die Pressevertreter aus, um den Beratungen folgen zu können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02

    Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

    Auszug aus VG Minden, 05.12.2007 - 7 K 968/07
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.05.2006 - 8 A 1642/05 -, NWVBl. 2006, 292 und Beschlüsse vom 19.06.2002 - 21 B 589/02 -, NWVBl. 2002, 441 = NVwZ-RR 2003, 800 und vom 31.01.2005 - 21 E 1487/04 -, NJW 2005, 2028 = DÖV 2005, 832.

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 19.06.2002 a.a.O., zur Einsicht in Bautagebücher einer Gemeinde, die sich für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen privater Bauunternehmer bediente.

    Das OVG NRW hat dazu in seinem Beschluss vom 19.06.2002 - 21 B 589/02 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    Auszug aus VG Minden, 05.12.2007 - 7 K 968/07
    "Im Gegensatz zum Umweltinformationsgesetz, das den in § 4 Abs. 1 UIG gewährten Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt "während der Dauer eines Gerichtsverfahrens ... hinsichtlich derjenigen Daten, die Gegenstand des jeweiligen Verfahrens sind", ohne weiteres ausschließt (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG), vgl. zu dieser Regelung BVerwG, Urteil vom 28.10.1999 - 7 C 32.98 -, BVerwGE 110, 17 = NVwZ 2000, 436, bedarf es für § 6 Satz 1 Buchst. b) IFG NRW der konkreten Feststellung im Einzelfall, dass durch die Freigabe der Informationen der Schutz des Ablaufs des jeweiligen Verfahrens tatsächlich erheblich beeinträchtigt würde.
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